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Ambulanter Pflegedienst Findorff-Huchting
Münchener Strasse 7 • 28215 Bremen


Telefon0421 / 350 69 90

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Kostenträger der Behandlungspflege

Die Krankenkasse
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Leistungen,die vom behandelnden Arzt verordnet werden.
Ein bestimmtes Krankheitsbild (Diagnose) ist die Vorraussetzung für die zu verordnende Behandlungspflege.
Dieses gilt für alle Bereiche der ambulanten Versorgung in der Häuslichkeit des Patienten
sowohl in der Kranken- wie auch in der Altenpflege. Nachfolgend einige Beispiele der Behandlungspflege.


ListeMedikamentengabe
ListeVerbandswechsel
ListeInfusionen
ListeKompressionsstrümpfe
ListeMedizinische Einreibungen